Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen – aber richtig!

Seit über 100 Jahren gibt es in unserer Verfassung (in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 und auch im Grundgesetz) den Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Dabei geht es nicht um die Kirchensteuer und auch nicht um finanzielle Kostenübernahme für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und andere soziale Einrichtungen, sondern um Zahlungen der Bundesländer (ausser Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen, über die diese keine Rechenschaft ablegen.

Wie es dazu kam, wieviel Geld die Kirchen auf diese Weise bekommen haben und warum, diese Regelung dringend abgeschafft werden muss, erläutert Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) in diesem Online-Vortrag.

Dabei geht es auch um den Gesetzentwurf, den die religionspolischen Sprecher der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag erarbeitet haben. Dieser Entwurf trägt deutlich die Handschrift der Zahlungsempfänger, die ein möglichst langfristiges Hinauszögern der Ablösung erreichen wollen.

Auch das wird ein Thema des Vortrags sein, bei dem die anwesenden Gesprächsteilnehmer online Fragen stellen und an der Diskussion teilnehmen können.