Pressemitteilung zum Thema passive Sterbehilfe

Laizistische SozialdemokratInnen fordern: Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Selbstbestimmungsrecht und Menschenwürde wiegen schwerer als religiös motivierte Bedenken Dritter

Berlin, 04.12.2014.

Für ein humanes und zeitgemäßes Recht in Bezug auf die passive Sterbehilfe setzen sich die Laizistinnen und Laizisten in der SPD ein.

Selbstverständlich ist eine Verbesserung ambulanter und stationärer palliativer Leistungen für schwerstkranke Menschen mit unheilbaren Krankheiten bitternötig, wie dies auch von allen politischen Seiten unterstützt wird. Hier besteht noch immer eine große Versorgungslücke, die nach Jahren des bestehenden Rechtsanspruchs endlich geschlossen werden muss. Klar ist aber auch, dass die Palliativmedizin allein keine ausreichende Antwort auf die Wünsche und Nöte der Betroffenen ist. Die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen, sein Leben zu beenden, darf den Betroffenen deshalb nicht außerhalb der Gesellschaft stellen. Seine Entscheidung muss respektiert und seine Bitte nach Hilfe und Unterstützung auf diesem schweren Weg darf nicht über das Strafrecht kriminalisiert werden.

Der jetzige Zustand, bei dem schwerstkranke Menschen mit freiverantwortlichem Suizidwillen allzu oft in ihrer Not die Therapie durch Medikamentenrücklage und -verzicht verkürzen oder ihr Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen beenden müssen, ist mit dem Leitbild einer solidarischen und mitmenschlichen Gesellschaft nicht zu vereinbaren.

Deshalb erklärten die Laizistinnen und Laizisten im Rahmen ihres Bundestreffens in Berlin ihre Unterstützung zu den Leitsätzen des Bündnisses „Mein Ende gehört mir“ gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leitsätze wurden von einem breiten Bündnis säkularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-gehoert-mir.de).

Darüberhinaus treten wir auch für das Selbstbestimmungsrecht jener entscheidungsfähigen Erwachsenen ein, die ihrem Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen als einer akuten, schwersten Erkrankung ein Ende setzen wollen, also beispielsweise jener Menschen, die an einer nicht unmittelbar zum Tode führenden Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und ein langes, zur völligen Hilflosigkeit führendes Siechtum vermeiden wollen. Auch eine solche Entscheidung muss respektiert werden.

Statt eines Verbotes ist das Angebot einer angemessenen Hilfe und Unterstützung, welche die freiverantwortliche Entscheidung zur Beendigung des Lebens akzeptiert und den letzten Weg in humaner Art und Weise eröffnet, erforderlich. Das Übergewicht des Einflusses der Kirchen und Religiösen, deren Eintritt für die Strafbarkeit der passiven Sterbehilfe keineswegs die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung widerspiegelt, ist nicht hinnehmbar. Alle Bundestagsfraktionen sollen deshalb gleichberechtigt die medizinischen und ethischen Argumente aller Seiten und Weltanschauungen berücksichtigen.

Für den SprecherInnenkreis: Rolf Schwanitz, Christoph Schuke

Beschluss des Bundestreffens zur Sterbehilfe: http://www.laizistische-sozis.eu/inhalte-menu/dokumentation/144-beschluss-des-bundestreffens-zur-passiven-sterbehilfe

V.i.S.d.P.: Nils Opitz-Leifheit

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