Beschluss zur Bezeichnung und den Grundsätzen

Beschluss des Bundestreffens zu Antrag 1

(entspricht dem Änderungsantrag des Berliner Gesprächskreises, der Entwurf des SprecherInnenkreises wurde damit hinfällig)

Unsere Gruppierung trägt künftig die Bezeichnung:

Laizistinnen und Laizisten in der SPD

Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und/oder die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Religiöse Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind eingeladen.

Heute gehört weit mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Die nicht konfessionell Gebundenen stellen damit vor den Katholiken und den Evangelischen (mit jeweils 29%) die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland. Der stetig wachsende Anteil von nicht-religiösen Bürgerinnen und Bürgern und auch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse erfordern eine Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Staat und Religion bzw. zwischen Staat und Bekenntnis- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten. In diesem Geist wollen uns zu aktuellen ethischen Fragen positionieren. Dazu gehört für uns, uns an wissenschaftlichen, medizinischen, rationalen und im demokratischen Diskurs entwickelten ethischen Grundlagen zu orientieren.

Die Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang ist eine der bedeutendsten Errungenschaften im Emanzipationsprozess unserer freiheitlichen Gesellschaft. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das heißt, eine Religion zu haben und auszuüben, und zugleich das Recht, keine Religion zu haben und in keiner Weise an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen – in enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist sie ein schlechthin konstituierendes Merkmal der Demokratie.

Nach unserem Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Staatskirche. Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Durch zahlreiche Privilegien vor allem der beiden großen Kirchen wird diese Neutralitätspflicht des Staates vielfach verletzt.

Ein weltanschaulich neutraler Staat ist eine wichtige Voraussetzung für das friedliche und selbstbestimmte Zusammenleben der Menschen. Mit der Auflösung vieler traditioneller Milieus und der Vielfalt der Lebensentwürfe und Interessen muss der Staat zwingend in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Das bedeutet auch, dass der Staat religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und ihren Repräsentant/innen kein Wertemonopol zubilligen darf. Er darf nicht bestimmte Formen von religiösem oder weltanschaulichem Bekenntnis einseitig privilegieren.

Nur auf dem neutralen Spielfeld eines säkularen Staates können sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt begegnen und entfalten. Wir fordern deshalb die konsequente Verwirklichung und Fortentwicklung der in Art. 140 GG festgeschriebenen vollen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das Religions- und Weltanschauungsrecht ist in geeigneter Weise fortzuentwickeln.

Zugleich muss die SPD sich auch den Konfessionsfreien und Humanisten im Staat und in ihren Reihen zuwenden, sie als gesellschaftlich relevante Gruppe zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen und an einer Fortentwicklung des unzeitgemäßen Weltanschauungsrechts in Deutschland mitwirken.