ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)